Bei der kooperativen Ausbildung arbeiten Betrieb und die Außerbetriebliche Ausbildungsstätte HWK Dortmund eng zusammen.
Der Auszubildende schließt einen Ausbildungsvertrag mit der Außerbetrieblichen Ausbildungsstätte Handwerkskammer Dortmund GmbH ab.
Die Außerbetriebliche Ausbildungsstätte schließt eine Kooperationsvereinbarung zum Ausbildungsvertrag mit dem Kooperationsbetrieb ab, in dem dieser die Verantwortung für die Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte übernimmt.
Förderung und Unterstützung
Der Auszubildende erhält neben dem regulären Berufsschulunterricht zusätzliche Förderung und Unterstützung schwerpunktmäßig im Theoretischen, durch Ausbilder der Außerbetrieblichen Ausbildungsstätte Handwerkskammer Dortmund GmbH. Wir nutzen gerne auch die Schulferien zur intensiven Beschulung der Auszubildenden. Diese Unterstützung wird entsprechend des Ausbildungsabschnitts und des Leistungsstandes des Auszubildenden mit dem Betrieb abgesprochen. Die sozialpädagogische Betreuung durch unser Team dient der Stabilisierung der Persönlichkeit unserer Auszubildenden. Diese Betreuung ist allumfassend und nicht nur auf die beruflichen Belange der Auszubildenden bezogen.
Ausbildungsvergütung
Der Auszubildende erhält seine Ausbildungsvergütung als Ausbildungsgeld von der Agentur für Arbeit, nach den gültigen Bedarfssätzen.
Ausbildungsinhalte
Die zu vermittelnden Ausbildungsinhalte werden entsprechend des Ausbildungsrahmenplanes mit dem Kooperationsbetrieb abgesprochen. Ferner wird die wöchentliche Arbeitszeit mit dem Kooperationsbetrieb besprochen.
Urlaub
Die Auszubildenden haben einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Der Urlaub wird in Absprache mit dem Kooperationsbetrieb von der Außerbetrieblichen Ausbildungsstätte Handwerkskammer Dortmund GmbH genehmigt.
Versicherung
Für die Dauer der Ausbildung sind grundsätzlich verursachte Schäden der Auszubildenden durch die Betriebshaftpflicht des Kooperationsbetriebes mitversichert. Für Schäden, die nicht über die Betriebshaftpflicht abgedeckt sind, hat die Außerbetriebliche Ausbildungsstätte Handwerkskammer Dortmund GmbH eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Schäden an und durch Kraftfahrzeuge sind hierbei, wie auch sogenannte Eigenschäden der beteiligten Partner, ausgeschlossen.
Sozialabgaben
Die Sozialabgaben werden von der Außerbetrieblichen Ausbildungsstätte Handwerkskammer Dortmund GmbH gezahlt..
Ziele und Perspektiven
Vor dem Hintergrund einer guten persönlichen und beruflichen Entwicklung des AZUBIS, kann dieser in eine betriebliche Ausbildung übernommen werden. Langfristiges Ziel der Kooperativen Ausbildung ist die Vermittlung des AZUBIS in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis