Reha-Ausbildung Kooperatives Modell

Informationen für Teilnehmer

Bei der Kooperativen Ausbildung arbeiten Betrieb und die Außerbetriebliche Ausbildungsstätte HWK Dortmund eng zusammen, um Sie bestmöglich zu fördern. 

In unserer Ausbildungsstätte erhalten Sie Hilfen in allen schulischen Belangen und auch beim Schreiben der Ausbildungsnachweise. Die Meister/Innen, Ausbilder/Innen und Lehrer/Innen nutzen unsere Werkstätten und Schulungsräume, um Sie neben der wichtigen Grundlagenförderung vor allem auch fachlich zu unterstützen. 

Zudem erhalten Sie in unserer Ausbildungsstätte die Möglichkeit, in ruhigen Lernsituationen fachpraktische Ausbildungsinhalte zu üben und zu trainieren, die im beruflichen Alltag oder auch in der Zwischen- und Abschlussprüfung wichtig sind. 

In unterstützenden Gesprächen werden nicht nur Ihre Lernfortschritte, sondern auch andere persönliche Belange besprochen und bewältigt.

Junge Auszubildende Handwerk

Wer schließt mit mir den Ausbildungsvertrag?

Die Ausbildungsstätte der Handwerkskammer Dortmund GmbH.

Welche Rolle spielt der Betrieb?

Der Kooperationsbetrieb übernimmt die Verantwortung für die Vermittlung der praktischen Ausbildungsinhalte.

Kann ich auch in eine normale betriebliche Ausbildung wechseln?

Wenn der Kooperationsbetrieb Sie übernehmen möchte und dies von Ihnen zu bewältigen ist, unterstützen wir dies jederzeit.

Bin ich denn auch während meiner Ausbildung sozialversichert?

Die Sozialabgaben werden von der Außerbetrieblichen Ausbildungsstätte Handwerkskammer Dortmund gezahlt.

Wo bin ich unfallversichert?

Sie sind unfallversichert bei der Unfallkasse Bund und Bahn, Weserstr. 47 in 26382 Wilhelmshaven.

Bekomme ich auch Geld?

Ausbildungsgeld und Fahrgeld erhalten Sie von der Agentur für Arbeit.

… und was passiert, wenn ich im Betrieb mal etwas kaputt mache?

Grundsätzlich sind Sie dafür verantwortlich, sorgfältig mit Dingen umzugehen! Sollte jedoch etwas kaputt gehen, kommt die Betriebshaftpflicht des Kooperationsbetriebes oder die unserer Ausbildungsstätte für den Schaden auf.  Ausgenommen sind Schäden an und durch Kraftfahrzeuge!

Von wem erhalte ich die Arbeitskleidung?

Arbeitskleidung erhalten Sie vom Kooperationsbetrieb oder von unserer Ausbildungsstätte.

Habe ich denn auch noch Ferien?

Schulferien in diesem Sinne haben Sie nicht mehr.Sie haben 30 Tage Urlaub pro Jahr. AZUBIS mit einem Schwerbehindertenausweis haben 5 Tage mehr Urlaub.

Wann kann ich meinen Urlaub nehmen?

In Absprache mit Ihren Ausbildern sollten Sie Ihren Urlaub schwerpunktmäßig in den Berufsschulferien nehmen.

Was mache ich nach Beendigung der Ausbildung?

Langfristiges Ziel der kooperativen Ausbildung ist die Vermittlung des AZUBIS in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Ihre Ansprechpartner

Frau Küsters
Fachkoordinatorin
Tel. 0231 18400-60
m.kuesters@aa-hwk.de