Förderung durch einen Bildungsgutschein (BGS)

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung – zum Beispiel den Bildungsgutschein. Zur Feststellung, ob Sie für eine Weiterbildung qualifiziert sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter!

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Zusätzlich werden Fahrtkosten und evtl. Kinderbetreuungskosten übernommen. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen.

Lerngruppe Umschueler lernen im Team

Zielgruppe

Für Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) und der Jobcenter (ALG II).

Weitere Fördermöglichkeiten

Eine Förderung durch Übernahme der Maßnahmekosten ist ebenfalls durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Versorgungskasse der Bundeswehr möglich. Vorbereitungen auf eine externe Prüfung können Sie auch als Selbstzahler buchen.

Ihre Ansprechpartnerin

Tim Deimel
Fachkoordination FbW
Tel. 0231 18400-20
weiterbildung@aa-hwk.de

Mark Eichenberger
Fachkoordination FbW
Tel. 0231 18400-20
weiterbildung@aa-hwk.de