Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung – zum Beispiel den Bildungsgutschein. Zur Feststellung, ob Sie für eine Weiterbildung qualifiziert sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter!
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Zusätzlich werden Fahrtkosten und evtl. Kinderbetreuungskosten übernommen. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen.
Ihr Weg zum Bildungsgutschein
1. Kontakt aufnehmen
Nehmen Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter auf. Sie werden anschließend von uns zu einem Beratungsgespräch eingeladen. Den Termin können Sie online anfragen.
2. Beraten lassen
Im Termin besprechen Sie Ihre beruflichen Weiterbildungspläne mit Ihrer Ansprechperson. Diese prüft, ob Sie die individuellen Voraussetzungen für eine geförderte Weiterbildung erfüllen. Ist das der Fall, erhalten Sie einen Bildungsgutschein.
3. Bildungsangebot auswählen
Finden Sie eine Weiterbildung die zu Ihrem beruflichen Ziel passt.
Zielgruppe
Für Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) und der Jobcenter (ALG II).
Weitere Fördermöglichkeiten
Eine Förderung durch Übernahme der Maßnahmekosten ist ebenfalls durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Versorgungskasse der Bundeswehr möglich. Vorbereitungen auf eine externe Prüfung können Sie auch als Selbstzahler buchen.
Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung – zum Beispiel den Bildungsgutschein. Zur Feststellung, ob Sie für eine Weiterbildung qualifiziert sind, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter!
Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie einen Bildungsgutschein, mit dem Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und ggf. die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert wird. Zusätzlich werden Fahrtkosten und evtl. Kinderbetreuungskosten übernommen. Der Bildungsgutschein kann zeitlich befristet sowie regional und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt werden. Innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines können Sie eine dem Bildungsgutschein entsprechende zugelassene Maßnahme auswählen.
Zielgruppe
Für Kunden der Agentur für Arbeit (ALG I) und der Jobcenter (ALG II).
Weitere Fördermöglichkeiten
Eine Förderung durch Übernahme der Maßnahmekosten ist ebenfalls durch die Deutsche Rentenversicherung oder die Versorgungskasse der Bundeswehr möglich. Vorbereitungen auf eine externe Prüfung können Sie auch als Selbstzahler buchen.