Angebote für Selbstzahler

Wir haben über 10 Jahre Erfahrung in der Vorbereitung zur Externenprüfung

Unter den im Folgenden dargestellten Voraussetzungen können auch Personen zur Gesellen-/ Abschlussprüfung zugelassen werden, die keine Berufsausbildung absolviert haben. Sie nehmen dann als „Externe“ an der regelmäßigen Gesellen- oder Abschlussprüfung für einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf teil. So erhalten sie die Chance, einen formalen Berufsabschluss zu erreichen und damit ihre beruflichen Perspektiven zu verbessern. (Zulassung zur Gesellen-/Abschlussprüfung in besonderen Fällen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) §45 Abs.2 sowie nach der Handwerksordnung (HwO) §37 Abs.2)

Ausbilder erklaert kooperative Ausbildung

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Außerbetriebliche Ausbildungsstätte
Tel. 0231 18400-11
ausbildung@aa-hwk.de