Berufsausbildung für Hörgeschädigte

Allgemeine Informationen

Seit über 30 Jahren bieten wir gehörlosen und schwerhörigen Jugendlichen die Möglichkeit einer Berufsausbildung in verschiedenen Bereichen.

Anders als in Berufsbildungswerken wohnen die hörgeschädigten Auszubildenden bei uns nicht in Internaten, sondern in der Regel weiterhin bei ihren Familien. So bleibt die soziale Bindung im gewohnten Umfeld und Freundeskreis erhalten.

Neben den Unterrichtsblöcken im Rheinisch-Westfälischen Berufskolleg für Hörgeschädigte in Essen erhalten die Auszubildenden in unserer Ausbildungsstätte zusätzlichen Stütz- und Förderunterricht.

Alle Meister, Sozialpädagogen und Lehrer, die in unserer Ausbildungsstätte mit Hörgeschädigten arbeiten, haben an Kursen für die Deutsche Gebärdensprache teilgenommen. Bei der Auswahl der Firmen zur Durchführung betrieblicher Ausbildungsphasen ist die Erfahrung im Umgang mit Hörgeschädigten ein wichtiges Kriterium.

Umfeld und Organisation

Während der gesamten Ausbildungszeit bleiben die Hörgeschädigten organisatorisch als Gruppe zusammen. Dies fördert die Teamfähigkeit und beugt der Isolation vor, in die sie leicht geraten, wenn sie vereinzelt unter Hörenden arbeiten. Viele junge Hörgeschädigte haben ihre Kindergarten- und Schulzeit in behindertenspezifischen Einrichtungen verbracht. In unserer Ausbildungsstätte erleben sie oft zum ersten Mal die direkte Kommunikation mit Hörenden und werden mit den daraus resultierenden Problemen konfrontiert. Sie erhalten so die Gelegenheit, innerhalb einer Gruppe gleichartig Behinderter die Schwierigkeiten im Umgang mit hörenden Kollegen zu bewältigen, die sie nach abgeschlossener Ausbildung selbstständig und weitgehend ohne fremde Hilfe angehen müssen.

Pädagogische Betreuung

Hierbei wird der Ausbildungserfolg durch eine über den Arbeitsplatz hinausgehende pädagogische Betreuung (Kontakt zum Elternhaus, zum Zentrum für Gehörlosenkultur, zur Agentur für Arbeit, Hilfe bei Amtsgängen, Wohnungssuche, Dolmetscherfunktion) unterstützt und gewährleistet.

Finanzierung der Ausbildung

Die Finanzierung einer Ausbildung in der Außerbetrieblichen Ausbildungsstätte erfolgt in der Regel durch ein Persönliches Budget auf Grundlage des § 29 SGB IX. Bei der Beantragung stehen unsere Mitarbeiter unterstützend zur Verfügung. Andere Formen der Finanzierung können im Einzelfall individuell abgesprochen werden.

Ziele und Perspektiven

  • Erfolgreicher Abschluss der angestrebten Berufsausbildung (Gesellenprüfung)
  • Vermittlung in betriebliche Ausbildung
  • Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

Ihre Ansprechpartner

Frau Berkemann
Sozialpädagogin
Tel. 0231 18400-55
hg-team@aa-hwk.de