Aufbau, Organisation und interne Meldestelle

Als Tochtergesellschaft der Handwerkskammer Dortmund führen wir seit über
30 Jahren Menschen zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Aus dieser Tradition heraus entwickelte sich ein Leitbild, das lernende Menschen mit ihren persönlichen Voraussetzungen, individuellen Lernbedürfnissen und vielfältigen Lebensentwürfen ernst nimmt.

Geschäftsleitung
Herr M.Sc. Dipl.-Ing. Mathias B. Weber
Tel. 0231 18400-12
m.b.weber@aa-hwk.de

Prokuristin
Frau Bianca Schweigstill
Tel. 0231 18400-27
schweigstill@aa-hwk.de
Vorzimmer
Frau Stozir
Tel. 0231 18400-11
info@aa-hwk.de

Finanzabteilung
Frau Wippich
Tel. 0231 18400-26
finanzen@aa-hwk.de

Personalabteilung
Frau Schweigstill
Tel. 0231 18400-27
personal@aa-hwk.de

BaE integrativ u. kooperativ
Fachkoordinatorin Frau Winkelmann-Angrick
Tel. 0231 18400-82
b.winkelmann@aa-hwk.de

Koop Reha u. Hörgeschädigte
Fachkoordinatorin Frau Küsters
Tel. 0231 18400-60
m.kuesters@aa-hwk.de

Fachkoordination FbW
Tim Deimel
Tel. 0231 18400-20
weiterbildung@aa-hwk.de

Fachkoordination FbW
Mark Eichenberger
Tel. 0231 18400-20
weiterbildung@aa-hwk.de

Unsere interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 02.07.2023 in Kraft. Damit hat der deutsche Gesetzgeber einen besseren Hinweisgeberschutz in Deutschland ermöglicht.

Mit diesem Gesetz soll der Schutz derjenigen Personen gestärkt werden, die im beruflichen bzw. geschäftlichen Umfeld auf Rechtsverstöße aufmerksam werden und diese melden wollen. Die Sogenannten „Whistleblower“ verdienen Schutz vor Benachteiligungen.

Zu diesem Zweck sind sämtliche Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitenden, und damit auch die AA-HWK Dortmund, verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, die die eingehenden Hinweise bearbeitet.

Deshalb hat die Außerbetriebliche Ausbildungsstätte Handwerkskammer Dortmund GmbH eine interne Meldestelle eingerichtet, an die sich hinweisgebende Personen zur Meldung eines Verstoßes wenden können.

Mit den Aufgaben der internen Meldestelle haben wir den Wirtschaftsdienst Handwerk GmbH (WDH) betraut.

Hinweisgebende Personen müssen zumindest einen hinreichenden Grund zur Annahme haben, dass die gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen.

Die zuständige Meldestelle wird Ihre Meldungen unabhängig und fachkundig prüfen und die erforderlichen Folgemaßnahmen einleiten.

Informationen über Ihre Identität als hinweisgebende Person oder sonstige Umstände, die Rückschlüsse darauf erlauben, gibt der WDH nicht an die AA-HWK weiter.

Sie können unter dem folgenden Link einfach und schnell Meldungen abgeben, vertraulich oder sogar anonym: www.hinweisgeber-handwerk.de. Dort finden Sie auch weitere Informationen z. B. was sie wie genau melden können und zu weiteren externen Melde-Möglichkeiten.

Anmerkung: Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle ausschließlich für Hinweise im Sinne des HinSchG Ansprechpartnerin ist. In Ihren Zuständigkeitsbereich fallen keine Beschwerden allgemeiner Natur.

Spekulationen oder Missbrauch der Meldestelle (beispielsweise durch das Verbreiten übler Gerüchte) können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.